Antwortdatum: 13.11.2024
Eine Konventionalstrafe (Vertragsstrafe) kann vereinbart werden, um Pünktlichkeit zu gewährleisten. Beispielsweise, wenn der Frachtführer eine feste Lieferfrist überschreitet, muss er einen pauschalen Betrag zahlen. Das ist zulässig, sofern sie nicht gegen die gesetzlichen Grenzen verstößt (z.B. unangemessen hoch). Sie erleichtert dem Geschädigten den Schadensnachweis, weil er nicht den konkreten Schaden belegen muss.