Antwortdatum: 05.01.2025
Bei gekühlten Transporten ist entscheidend, wer die Kühlkette überwacht. Der Absender ist verantwortlich für richtige Vorabkühlung, der Frachtführer für Einhaltung der Temperatur während des Transports, eventuelle Umschlagsbetriebe für Zwischenlagerung. Kommt es zu Schäden, wird geprüft, wer seine Pflichten verletzt hat. Spediteure können Verträge so gestalten, dass sie nur als Organisatoren auftreten. Bei Mängeln am Kühlaggregat haftet oft der Frachtführer.