Antwortdatum: 21.12.2024
Tiertransporte unterliegen Tierschutztransportverordnungen auf EU-Ebene (Verordnung (EG) Nr. 1/2005). Darin stehen Vorschriften zu Platz, Fütterung, maximalen Reisezeiten und Ruhepausen. Daneben gelten normale Transportrechtsnormen (HGB, CMR usw.), soweit relevant. Werden Tiere verletzt oder sterben, kann Haftung greifen. Aber Tiere haben den Status 'Sache' im Zivilrecht, was merkwürdig wirkt, dennoch existieren Tierschutzvorschriften zur Praktikabilität.