Was gilt bei ‚Selbsteintritt‘ des Spediteurs? - Anwalte-de.com

Was gilt bei ‚Selbsteintritt‘ des Spediteurs?

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Frage vom Besucher

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27.12.2024

Wenn er selbst den Transport übernimmt, ändert sich seine Rolle. Welche Rechtsfolgen?

Website-Administration 28.12.2024
Antwortdatum: 28.12.2024

Der Spediteur, der sich vertraglich zur Organisation des Transports verpflichtet und dann selbst die Beförderung übernimmt (Selbsteintritt), wird rechtlich wie ein Frachtführer behandelt (§ 464 HGB). Er haftet dann nicht nur für sorgfältige Auswahl Dritter, sondern direkt für den Transport selbst. Das bedeutet eine höhere Haftung, da er das Gut in eigener Obhut transportiert.

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