Antwortdatum: 04.12.2024
Bei integrierten Logistikverträgen (Outsourcing) werden verschiedene Leistungen – Lager, Distribution, Transport, IT-Dienstleistungen – in einem Gesamtvertrag gebündelt. Das ist ein gemischter Vertrag ohne eigenständige Kodifizierung. Die Rechtsfolgen leiten sich aus Speditions- und Dienstvertragsrecht ab. Häufig werden individuelle SLA (Service Level Agreements) vereinbart, die Haftung, Schadenersatz und Leistungsumfang regeln. Man braucht eine sorgfältige vertragliche Gestaltung, da das HGB-Frachtrecht allein nicht alles abdeckt.