Antwortdatum: 12.12.2024
Kreuzfahrtverträge sind Reiseverträge, kein reines Transportrecht. Es kommen internationale Abkommen wie das Athener Übereinkommen (über die Beförderung von Reisenden auf See) zur Anwendung, wenn es ratifiziert ist. Zudem deutsches Reiserecht (§ 651 BGB) bei Pauschalreisen. Für Schäden oder Verspätung der Kreuzfahrt greifen besondere Haftungsregeln. Die Passage an sich kann seerechtlich geregelt sein, aber typischerweise überwiegt das Reiserecht.