Antwortdatum: 03.01.2025
Kabotage bedeutet, dass ein ausländischer Transportunternehmer in einem anderen Staat Binnenverkehre durchführt. In der EU sind Kabotagefahrten eingeschränkt erlaubt: Nach einer grenzüberschreitenden Anlieferung darf man bis zu drei Kabotagebeförderungen binnen sieben Tagen durchführen. Nationale Gesetze zur Sozial- und Arbeitsbedingungen (z.B. Mindestlohn) müssen eingehalten werden. Ziel ist fairer Wettbewerb, ohne heimische Unternehmer zu benachteiligen.