Antwortdatum: 01.01.2025
Für nationale Luftbeförderungen greift das Luftverkehrsgesetz in Verbindung mit den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens, sofern die Airline die Klauseln übernommen hat. Meist wenden deutsche Gerichte analog das Montrealer Übereinkommen an, um ein einheitliches Haftungsregime zu schaffen. Das LuftVG enthält ergänzende Vorschriften, z.B. zur Haftung bei Luftverkehrsunfällen oder Beschädigung von Gepäck in Inlandsflügen.