Antwortdatum: 14.11.2024
Ja, wenn der Absender fehlerhafte Angaben zur Gefahrklasse, Stoffeigenschaften oder Verpackung macht, kann er für Schäden und Kosten haftbar sein. Der Frachtführer kann Regress nehmen, falls er Bußgelder oder Schäden zahlen musste. Gefahrguttransporte sind streng reglementiert, eine korrekte Deklaration ist Pflicht. Falsche Kennzeichnung führt nicht nur zu zivilrechtlicher Haftung, sondern auch zu Ordnungswidrigkeiten oder Strafbarkeit bei grober Fahrlässigkeit.