Antwortdatum: 22.12.2024
Ja, das HGB gewährt dem Frachtführer ein gesetzliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem beförderten Gut, bis die Fracht bezahlt ist. Dieses Recht sichert seinen Vergütungsanspruch. Er darf das Gut jedoch nur angemessen zurückhalten und muss es ordnungsgemäß verwahren. Er kann es notfalls verwerten, wenn der Auftraggeber trotz Fristsetzung nicht zahlt. Auch Spediteure haben ähnliche Rechte.