Antwortdatum: 26.12.2024
Unklare Regelungen können dazu führen, dass Frachtführer nicht wissen, wer weisungsberechtigt ist. Man klärt, wer Absender ist (der den Frachtvertrag abschließt). Zoll und Verzollung kann an den Empfänger delegiert sein. Kommt es zu Problemen, muss das Gericht anhand aller Umstände herausarbeiten, wer Vertragspartner war. Incoterms oder gleichartige Klauseln sollten exakte Zuständigkeiten definieren, damit kein Chaos entsteht.