Antwortdatum: 11.12.2024
Hat der Frachtführer vertraglich zugesagt, die Ware in einer bestimmten Temperatur zu halten, muss er ein geeignetes Kühlfahrzeug nutzen und Protokolle führen. Bei Abweichungen haftet er für Qualitätsschäden, sofern kein Ausschlussgrund vorliegt. Der Absender muss die Ware so verpacken und labeln, dass ersichtlich ist, welche Temperaturanforderungen gelten. Ist das unklar, kann der Frachtführer teils enthaftet sein.