Antwortdatum: 03.12.2024
Online-Frachtverträge entstehen wie jede Willenserklärung: Der Kunde gibt ein Angebot ab, der Dienstleister nimmt an. Elektronische Bestätigungen genügen. Rechtswirksamkeit ist durch das BGB-EG (E-Commerce-Richtlinie) abgesichert, sofern alle Pflichtangaben und AGB einbezogen werden. Der Klick auf 'Buchung bestätigen' wird als Einverständnis gewertet. Die AGB-Ladung muss klar ersichtlich sein, damit der Nutzer weiß, welche Bedingungen gelten.