Antwortdatum: 03.12.2024
Bei Seetransporten werden oft 'Institute Cargo Clauses (A, B, C)' in der Transportversicherung verwendet. Sie definieren standardisierte Deckungsumfänge, z.B. 'All Risks' (Clause A) oder eingeschränkte Deckung (Clause C). Da Reederhaftung begrenzt ist, sichert eine Warentransportversicherung den vollen Wert der Ladung ab. Wenn was passiert, wendet sich der Versender an seine Versicherung und diese nimmt ggf. Regress beim haftenden Seefrachtführer.