Antwortdatum: 21.11.2024
In vielen Fällen greift Postrecht (Universaldienst), wenn die nationale Post befördert. Bei privaten Kurierdiensten kann CMR anwendbar sein, wenn es sich um grenzüberschreitende gewerbliche Beförderung per Lkw handelt. B2C-Paketservices stützen sich teils auf hauseigene AGB. Der Kunde hat meist nur den Anknüpfungspunkt an den Verkäufer. Das Transportrecht im Hintergrund kann CMR sein, kommt aber nicht immer zum Tragen, wenn es als Postdienst erbracht wird.