Antwortdatum: 12.12.2024
Nach dem BGB sind Verträge formfrei, sofern nicht das Gesetz Schriftform verlangt. Ein Frachtvertrag kann also auch mündlich zustande kommen. In der Praxis ist allerdings ein schriftlicher Auftrag üblich, um Beweise zu haben. Das CMR verlangt keinen zwingenden schriftlichen Frachtbrief, er ist empfehlenswert. Bei Streit kann es jedoch mühsam sein, einen mündlich abgeschlossenen Vertrag zu beweisen.