Antwortdatum: 12.01.2025
Bei Eilfracht vereinbart man eine verkürzte Lieferfrist gegen Aufpreis. Der Frachtführer muss entsprechende Disposition treffen, darf aber nicht gesetzliche Regeln (Lenkzeiten) verletzen. Scheitert er, kann er Schadensersatz oder Frachtminderung riskieren. 'Expresszuschlag' deckt Zusatzkosten für Nachtfahrten, besondere Fahrerwechsel oder Priorisierung. Rechtlich ist das eine zusätzliche Leistung im Speditions- oder Frachtvertrag, mit erhöhten Pflichten.