Antwortdatum: 31.12.2024
Das Gut bleibt Eigentum des Absenders oder Empfängers, es gehört nicht zur Masse des Frachtführers. Wenn der Frachtführer insolvent ist, kann das Gut blockiert sein, z.B. weil der Insolvenzverwalter klärt, ob offene Forderungen bestehen. Doch ein Pfandrecht darf nur bei offener Frachtforderung geltend gemacht werden. Der Absender kann Herausgabe verlangen. Man muss mit dem Insolvenzverwalter verhandeln, wenn noch Entgelte ausstehen.