Antwortdatum: 15.12.2024
Das ist kein typischer Rechtsbegriff, aber in der Praxis kann 'Schadensguthaben' bedeuten, dass bei Sammelspeditionen Beträge für Schäden, die unter einer gewissen Schwelle liegen, gesammelt und pauschal verrechnet werden. Oder ein vertragliches Polster. Es können Abrechnungsmechanismen sein, z.B. wenn sich Spediteur und Auftraggeber einigen, gewisse Bagatellschäden in einer Jahresabrechnung zu klären. Juristisch wird es als pauschale Schadensvereinbarung gestaltet.