Antwortdatum: 02.11.2024
Grundsätzlich kann auch ein Startup eine AG gründen, sofern man das Mindestgrundkapital von 50.000 Euro aufbringen kann. Die Satzung muss notariell beurkundet werden, ein Aufsichtsrat ist obligatorisch, und es gibt mehr Formalitäten (Hauptversammlungen, Veröffentlichungspflichten). Die AG eignet sich, wenn man später Aktien ausgeben oder an die Börse gehen will. Für kleine Unternehmen sind GmbH oder UG oft praktikabler, da die AG-Verwaltung aufwendiger ist.