Antwortdatum: 19.12.2024
Eine Gesellschaft kann aufgelöst werden, wenn ein satzungsmäßiger Zweck erfüllt ist oder die Laufzeit abgelaufen ist. Auch Gesellschafterbeschlüsse, die Liquidation beschließen, führen zur Auflösung. Darüber hinaus können Gerichtsurteile oder Insolvenzanträge zur Auflösung zwingen. Die genauen Gründe stehen meist in Satzung/Gesellschaftsvertrag oder sind gesetzlich (z.B. bei AG in § 262 AktG) verankert. Mit Auflösung beginnt die Liquidation, es sei denn, eine Insolvenz liegt vor.