Antwortdatum: 05.11.2024
Prinzipiell darf man mehrere Unternehmen gründen und besitzen. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Man kann verschiedene Gesellschaften für unterschiedliche Geschäftszwecke führen, eventuell sogar Holdings oder verzweigte Strukturen aufbauen. Allerdings sollte man die Verwaltungskapazität und Haftungsrisiken realistisch abschätzen. Jede Firma hat eigene Buchführungspflichten, Jahresabschlüsse und Kosten. Steuerliche und organisatorische Aufwendungen steigen mit jeder weiteren Gesellschaft.