Antwortdatum: 22.12.2024
Stammkapital ist das in der Satzung festgelegte Kapital, das die Gesellschafter als Eigenkapital einbringen. Bei GmbH mindestens 25.000 Euro, bei UG mindestens 1 Euro. Bei Bargründung wird der Betrag auf ein Geschäftskonto eingezahlt, bevor die Eintragung ins Handelsregister erfolgt. Dadurch wird die Grundlage für die Geschäftstätigkeit geschaffen. Das Stammkapital signalisiert Geschäftspartnern eine gewisse Solvenz und dient als Haftungsmasse, aus der Gläubiger bedient werden können.