Wie unterscheiden sich Freiberufler von Gewerbetreibenden? - Anwalte-de.com

Wie unterscheiden sich Freiberufler von Gewerbetreibenden?

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Frage vom Besucher

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01.01.2025

Steuerlich und rechtlich werden ‚Freie Berufe‘ speziell behandelt. Wer gehört dazu?

Website-Administration 02.01.2025
Antwortdatum: 02.01.2025

Freiberufler, z.B. Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater, unterliegen nicht der Gewerbesteuerpflicht und müssen kein Gewerbe anmelden. Sie üben eine selbstständige, wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische oder lehrende Tätigkeit aus, die besondere Qualifikationen erfordert. Die Zugehörigkeit zum freien Beruf richtet sich meist nach dem Katalog des Einkommensteuergesetzes (§ 18 EStG). Gewerbetreibende hingegen melden ein Gewerbe an und zahlen Gewerbesteuer.

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