Antwortdatum: 12.12.2024
In Deutschland ist eine Ein-Personen-AG möglich. Früher wurde oft symbolisch mehr als ein Aktionär gefordert, indem andere Personen je eine Aktie hielten. Heute kann man die AG alleine gründen, wobei man das Mindestgrundkapital von 50.000 Euro aufbringen muss. Natürlich bedarf es dennoch einer Satzung, eines Aufsichtsrats und anderer Organe, was bei nur einem Aktionär recht aufwendig ist. In der Praxis ist deshalb die Einpersonen-GmbH gebräuchlicher.