Antwortdatum: 29.10.2024
Die UG ist eine Variante der GmbH, daher gelten weitgehend dieselben Vorschriften für Auflösung und Liquidation. Man fasst einen Gesellschafterbeschluss zur Auflösung, bestellt Liquidatoren, meldet die Auflösung beim Handelsregister. Die UG muss Gläubigeraufrufe machen, Vermögen veräußern und Restguthaben verteilen. Abschließend wird die UG gelöscht. Hauptunterschied ist das geringe Stammkapital. Dennoch sind die Verfahrensschritte analog zur GmbH.