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Welche Besonderheiten gelten für gemeinnützige Vereine bei Gründung und Auflösung?

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Frage vom Besucher

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24.12.2024

Vereinsrecht ist doch anders als Handelsrecht. Wie sieht das aus?

Website-Administration 29.12.2024
Antwortdatum: 29.12.2024

Ein gemeinnütziger Verein wird ins Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen, wenn er einen ideellen Zweck verfolgt. Die Satzung muss bestimmte Regelungen zur Zweckverfolgung, zur Verwendung der Mittel und zur Auflösung enthalten. Die Mitglieder haften nicht persönlich. Bei Auflösung fällt das Vereinsvermögen an gemeinnützige Zwecke. Anders als Kapitalgesellschaften zahlt der Verein keine Körperschaftsteuer, sofern er die strengen Gemeinnützigkeitsvorgaben einhält.

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