Antwortdatum: 05.01.2025
Eine Genossenschaft (eG) ist eine Vereinigung von Mitgliedern, die einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verfolgen (z.B. Einkaufsvorteile, Produktionsgemeinschaften). Man benötigt mindestens drei Gründungsmitglieder und muss eine Satzung erstellen. Die Genossenschaft wird ins Genossenschaftsregister eingetragen. Sie hat einen Aufsichtsrat (ab 20 Mitgliedern) und einen Vorstand. Genossenschaften sind demokratisch: jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme. Sie ist besonders für gemeinsame Projekte von mittelständischen Betrieben oder Wohnungsbaugenossenschaften geeignet.