Antwortdatum: 23.11.2024
Prokura ist eine umfassende handelsrechtliche Vollmacht, die ein Kaufmann einem Mitarbeiter schriftlich oder durch deklaratorische Eintragung ins Handelsregister erteilt. Der Prokurist kann fast alle Rechtsgeschäfte des Unternehmens tätigen (z.B. Verträge abschließen), aber keine Grundlagengeschäfte wie Verkauf der Firma. Er darf das Unternehmen vertreten, jedoch sind z.B. Veräußerung von Grundstücken oder Aufnahme neuer Gesellschafter ausgenommen. Prokura ist eine der weitreichendsten Vollmachten im Handelsverkehr.