Antwortdatum: 07.11.2024
Man geht zum zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt, legt Unterlagen wie polizeiliches Führungszeugnis, ggf. Zuverlässigkeitsnachweise, Sachkundenachweis oder Auszüge aus dem Gewerbezentralregister vor. Manche Branchen brauchen spezielle Erlaubnisse (z.B. § 34c GewO für Makler). Erst wenn diese Erlaubnis erteilt wird, darf man den Geschäftsbetrieb aufnehmen. Man muss sich auf Überprüfungen einstellen und die formellen Voraussetzungen erfüllen (Finanzielle Mittel, Sachkunde etc.).