Antwortdatum: 23.11.2024
Ein 'Mantelkauf' oder Kauf einer alten, ruhenden Gesellschaft kann die Gründungsprozedur abkürzen. Jedoch übernimmt man sämtliche Altverbindlichkeiten und Risiken der Gesellschaft, falls diese nicht bereinigt wurden. Deshalb ist eine gründliche Due Diligence Pflicht, um sicherzugehen, dass keine Schulden oder laufende Prozesse existieren. Man will kein 'faules Ei' kaufen. Nach dem Kauf kann man die Firma umbenennen und fortführen. Es ist aber immer eine sorgfältige Prüfung notwendig.