Antwortdatum: 07.01.2025
Zwischen Unterzeichnung der Satzung und Eintragung ins Handelsregister existiert eine Vor-GmbH (GmbH in Gründung). Sie ist teilrechtsfähig, kann bereits Geschäfte abschließen. Die Gesellschafter und Geschäftsführer haften in dieser Phase jedoch teils persönlich, wenn die Gesellschaft nicht eingetragen wird oder das Stammkapital nicht ausreicht. Mit erfolgreicher Eintragung gehen Rechte und Pflichten auf die fertige GmbH über.