Antwortdatum: 07.12.2024
Das Handelsregister Abteilung A (HRA) ist für Einzelkaufleute (eingetragene Kaufleute, e.K.), OHGs oder KGs zuständig. Abteilung B (HRB) ist für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) zuständig. Die Nummer (z.B. HRA 1234 oder HRB 5678) ist die Registerblattnummer beim Amtsgericht. 'e.K.' ist ein Einzelkaufmann, 'GmbH & Co. KG' steht in Abteilung A, weil es eine Personengesellschaft ist.