Antwortdatum: 17.01.2025
Ja, bei einer Sachgründung wird das Stammkapital ganz oder teilweise durch Einbringung von Vermögensgegenständen (z.B. Maschinen, Grundstücken, Patenten) erbracht, anstatt in Geld. Dafür bedarf es einer genauen Bewertung der Sachen, damit der Wert dem Stammkapital entspricht. Der Notar protokolliert die Sachgründung, und das Registergericht prüft, ob die Einlage realistisch ist. Bei Überbewertung haften die Gesellschafter. Sachgründungen sind komplexer als Bargründungen.