Antwortdatum: 29.12.2024
Genau, das Stammkapital von 25.000 Euro ist in Geschäftsanteile aufgeteilt. Jeder Gesellschafter übernimmt eine Stammeinlage, z.B. 10.000 Euro. Die Summe der Stammeinlagen bildet das Stammkapital. Jeder Anteil ist mindestens 1 Euro, bei UG sogar 1 Euro pro Anteil. Die Einlage ist direkt bei Gründung fällig (Bar- oder Sacheinlagen). Diese Einlagen definieren die Gesellschafterbeteiligung und Stimmrechte, sofern vertraglich keine abweichenden Regelungen treffen.