Antwortdatum: 04.01.2025
Ja, Kapitalgesellschaften müssen zum Tag der Gründung (Eintragung) eine Eröffnungsbilanz erstellen, die das eingebrachten Stammkapital und eventuelle Gründungsaufwendungen zeigt. Danach erfolgt am Ende des Geschäftsjahres der erste Jahresabschluss. Bei Einzelunternehmen ohne Buchführungspflicht (Kleinunternehmer) entfällt die Eröffnungsbilanz. Aber die GmbH oder UG braucht diesen Nachweis für das Register und für die eigene Buchhaltung.