Antwortdatum: 16.11.2024
Ja, ehemals 'Ich-AG'-Konzept, jetzt Gründerzuschuss: Wer arbeitslos ist, kann bei Gründung einer selbständigen Tätigkeit Unterstützung beantragen. Voraussetzungen: Restanspruch auf Arbeitslosengeld, ein tragfähiger Businessplan und Qualifikation. Der Zuschuss soll in den ersten Monaten bei Sozialversicherungsbeiträgen helfen. Jedoch ist das eine Ermessensleistung, die nicht automatisch gewährt wird. Beratergutachten zum Konzept sind oft hilfreich.