Antwortdatum: 05.01.2025
Der eingetragene Kaufmann ist ein Einzelunternehmer, der sich ins Handelsregister (Abteilung A) eintragen lässt. Er führt eine Firma mit dem Zusatz e.K. oder e.Kfm./e.Kfr. Dadurch gilt das volle HGB-Recht, inkl. Buchführungspflichten. Er hat dadurch die Möglichkeit, eine Firma zu wählen, die nicht nur sein Name sein muss. Auch der Geschäftsumfang kann umfangreich sein, was ohne Eintragung teils unklar wäre. Zugleich haftet er unbeschränkt mit Privatvermögen.