Was bedeutet ‚eingetragener Kaufmann‘ (e.K.)? - Anwalte-de.com

Was bedeutet ‚eingetragener Kaufmann‘ (e.K.)?

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Frage vom Besucher

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02.01.2025

Warum nennen sich manche so, und warum hat das Relevanz?

Website-Administration 05.01.2025
Antwortdatum: 05.01.2025

Der eingetragene Kaufmann ist ein Einzelunternehmer, der sich ins Handelsregister (Abteilung A) eintragen lässt. Er führt eine Firma mit dem Zusatz e.K. oder e.Kfm./e.Kfr. Dadurch gilt das volle HGB-Recht, inkl. Buchführungspflichten. Er hat dadurch die Möglichkeit, eine Firma zu wählen, die nicht nur sein Name sein muss. Auch der Geschäftsumfang kann umfangreich sein, was ohne Eintragung teils unklar wäre. Zugleich haftet er unbeschränkt mit Privatvermögen.

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