Antwortdatum: 16.12.2024
Wenn die Liquidation beschlossen ist, kann der Liquidator das Vermögen veräußern. Dazu gehört auch das gesamte Unternehmen oder Teilbereiche. Findet sich ein Käufer, kann man den Geschäftsbetrieb als 'Asset Deal' verkaufen. Damit endet die Liquidation schneller, weil man nur noch den Kaufpreis verteilt. Alternativ könnten die Gesellschafter die Liquidation rückgängig machen und das Unternehmen fortführen, falls man sich auf einen Share Deal einigt. Rechtlich ist beides möglich, aber Koordination mit dem Registergericht ist erforderlich.