Antwortdatum: 29.10.2024
Nach HGB und AO muss man wichtige Geschäftsunterlagen 6 bzw. 10 Jahre aufbewahren. Dazu zählen Buchungsbelege, Jahresabschlüsse, Handelsbriefe, Steuerunterlagen. Auch nach Liquidation bleiben diese Fristen bestehen, der Liquidator oder ein bestellter Verwahrer sorgt für Archivierung. Bei Verletzung drohen Bußgelder oder Probleme bei Prüfungen. Selbst wenn das Unternehmen gelöscht ist, kann man rückwirkend belangt werden, wenn Unterlagen fehlen.