Antwortdatum: 18.01.2025
Die eG ist eine spezielle Form nach Genossenschaftsgesetz, braucht mindestens drei Mitglieder, Eintragung ins Genossenschaftsregister, verfolgt den Förderzweck für Mitglieder. Ein wirtschaftlicher Verein ist selten, da Genehmigungen nach § 22 BGB nötig sind, und oft eine Genossenschaft als Alternative nahe liegt. Der wirtschaftliche Verein ist grundsätzlich nicht frei gründbar, die Eintragung bedarf einer besonderen staatlichen Zulassung, was kaum noch erteilt wird.