Antwortdatum: 21.12.2024
Die GmbH-Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen. Doch Geschäftsführer können bei Pflichtverletzungen, wie Insolvenzverschleppung, privat haften. Ebenso Sicherheiten, die man persönlich unterschreibt (z.B. Bankbürgschaft), haften privat. Ein konsequentes Trennen von Privat- und Gesellschaftsmitteln, ordentliche Buchführung und Compliance sind unverzichtbar, um den Haftungsschutz nicht zu gefährden. Auch eine D&O-Versicherung kann helfen.