Antwortdatum: 04.01.2025
In vielen Gesellschaftsverträgen ist geregelt, dass Anteile an die verbleibenden Gesellschafter verkauft werden können oder ein Dritter kauft die Anteile. Eine Liquidation ist nicht nötig, wenn nur ein Gesellschafter geht. Der ausscheidende Gesellschafter erhält eine Abfindung nach vertraglicher oder gesetzlicher Regelung. So bleibt die Gesellschaft bestehen. Erst wenn alle sich aufgeben wollen oder eine Mindestanzahl an Gesellschaftern unterschritten wird (bei Genossenschaften), kommt Liquidation in Betracht.