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Können auch Verbraucher abmahnen, wenn sie sich getäuscht fühlen?

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Frage vom Besucher

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02.12.2024

Oder sind nur Mitbewerber berechtigt, eine UWG-Abmahnung zu versenden?

Website-Administration 05.12.2024
Antwortdatum: 05.12.2024

Verbraucher selbst haben kein Recht zur wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Sie können sich jedoch an Verbraucherschutzverbände oder Kammern wenden, die dann im Namen des Verbrauchers gegen die unlautere Praxis vorgehen. Das UWG sieht eine Anspruchsberechtigung für Mitbewerber, qualifizierte Einrichtungen (Verbraucherzentrale) und Industrie-/Handelskammern vor. Verbraucher können im Zweifel zivilrechtliche Ansprüche (z.B. Schadensersatz) geltend machen, aber keine UWG-Abmahnung direkt.

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