Antwortdatum: 05.12.2024
Verbraucher selbst haben kein Recht zur wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Sie können sich jedoch an Verbraucherschutzverbände oder Kammern wenden, die dann im Namen des Verbrauchers gegen die unlautere Praxis vorgehen. Das UWG sieht eine Anspruchsberechtigung für Mitbewerber, qualifizierte Einrichtungen (Verbraucherzentrale) und Industrie-/Handelskammern vor. Verbraucher können im Zweifel zivilrechtliche Ansprüche (z.B. Schadensersatz) geltend machen, aber keine UWG-Abmahnung direkt.