Antwortdatum: 25.12.2024
Die Fusionskontrolle soll sicherstellen, dass durch Zusammenschluss keine marktbeherrschende Stellung entsteht oder gestärkt wird, die den Wettbewerb spürbar einschränkt. Das Bundeskartellamt prüft Umsätze und Marktanteile. Übersteigt der geplante Zusammenschluss gewisse Schwellenwerte, bedarf es einer Freigabe. Wird ein übermächtiges Oligopol oder Monopol befürchtet, kann das Amt die Fusion untersagen oder an Auflagen knüpfen, um den Wettbewerb zu erhalten.