Antwortdatum: 04.12.2024
Jeder Gewerbetreibende, egal wie klein, unterliegt dem UWG, sobald er am Markt teilnimmt. Auch ein Nebenerwerb kann unlauter werben oder Preisangaben falsch machen. Mitbewerber haben das Recht, ihn abzumahnen oder zu verklagen. Es existiert keine Ausnahme für Kleingewerbetreibende. Lediglich Bagatellverstöße werden nicht verfolgt, wenn sie nicht spürbar sind. Aber grundsätzlich kann jedes Unternehmen in die Haftung genommen werden.