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Können Unternehmenszusammenschlüsse in Europa auch von der EU-Kommission geprüft werden?

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Frage vom Besucher

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01.12.2024

Wann ist das der Fall?

Website-Administration 02.12.2024
Antwortdatum: 02.12.2024

Ja, bei sogenannten Zusammenschlüssen von gemeinschaftsweiter Bedeutung (großer Umsatzschwellen bei beteiligten Unternehmen) führt die EU-Kommission das Fusionskontrollverfahren durch. Liegen diese Schwellen vor, muss der Zusammenschluss gemeldet werden. Die Kommission prüft, ob er den Wettbewerb im Binnenmarkt erheblich behindert. Ist das Risiko hoch, kann sie die Fusion untersagen oder genehmigen mit Auflagen, etwa Verkauf von Unternehmensteilen.

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