Antwortdatum: 20.11.2024
Ein sachlicher Vergleich (Preis, objektive Merkmale) ist erlaubt, wenn er nicht täuscht oder Rufausbeutung betreibt. Wird hingegen ein Mitbewerber nur herabgesetzt oder pauschal diffamiert, ist das unlauter. Zudem darf man fremde Marken nicht als Lockmittel missbrauchen, ohne klar darzulegen, worauf sich der Vergleich stützt. Vergleiche müssen neutral sein und keine Verwechslungsgefahr hervorrufen. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen § 6 UWG vor.