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Wann ist ‚Lauterkeitsrecht‘ und wann ‚Kartellrecht‘ betroffen?

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Frage vom Besucher

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08.01.2025

Sie gehören beide zum Wettbewerbsrecht, aber wie trennt man sie?

Website-Administration 10.01.2025
Antwortdatum: 10.01.2025

Das Lauterkeitsrecht (UWG) konzentriert sich auf Verhaltensweisen im Wettbewerb, z.B. Werbung, Irreführung, unfaire Geschäftspraktiken. Das Kartellrecht (GWB, EU-Recht) befasst sich mit marktbeherrschenden Stellungen, Kartellen und Fusionskontrolle. Wenn es um unlautere Werbung, Nachahmung und Täuschung geht, ist das UWG einschlägig. Bei Preisabsprachen, Missbrauch von Marktmacht oder Unternehmenszusammenschlüssen ist das Kartellrecht relevant.

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