Antwortdatum: 30.11.2024
Ja, es berührt das Wettbewerbsrecht, weil der unbefugte Erwerb und die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen den Wettbewerb verzerren kann. Das GeschGehG setzt die EU-Richtlinie um und regelt Schutz vor unerlaubtem Know-how-Abfluss, Industriedaten etc. Unternehmen müssen angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen (z.B. Geheimhaltungsvereinbarungen). Bei Verstößen drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. So bekämpft man 'Spionage' und unfairen Vorteil.